„Ich wohne in einer Sozialwohnung, das gewährte meiner Frau zu der Zeit, als wir schon verheiratet waren. Danach, wie meine Frau mich verlassen hat (Sie ging ins Ausland), Ich habe mich geschieden. Wie kann ich ihr das Recht entziehen, die einst geteilte Wohnung zu mieten und auszuchecken?, wenn sie sich weigert, auf das Recht auf die Räumlichkeiten zu verzichten? Welche Dokumente brauche ich?? Welches Büro soll ich in dieser Angelegenheit kontaktieren??”
Wenn das Gericht keine Entscheidungen bezüglich der Nutzung der Wohnung getroffen oder das Eigentum geteilt hat, Sie sollten sich bei der Wohnungsabteilung im Gemeindebüro mit der Bitte bewerben, den Mietvertrag zu kündigen und Ihre Ex-Frau zu überprüfen, da Sie lange Zeit nicht in einer Wohngemeinschaft gelebt haben – dauerhaft ins Ausland gehen. In Übereinstimmung mit dem Gesetz über Miet- und Wohngeld, Die Gemeinde kann den Mietvertrag aus einem wichtigen Grund kündigen, ohne dass eine Ersatzwohnung zugewiesen werden muss (Dies gilt für den gerade beschriebenen Fall). Wenn die Wohnung Ihrer Frau während der Ehe zugeteilt wurde. Der Herr wurde auch sein Pächter per Gesetz.
Bitte schreiben Sie in die Bewerbung, dass Sie der einzige Mieter und Marke bleiben wollen, dass alle Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung jetzt vom Herrn selbst übernommen werden. Sie müssen auch Kopien des Scheidungsurteils beifügen. Wenn das Gemeindeamt sich weigerte, seine Frau abzumelden, Sie können beim Gericht Berufung einlegen.