“Ich habe die Wohnung meiner Eltern geerbt. Kann ich sie vor Ablauf verkaufen? 5 Jahre, Beibehaltung des Rechts auf Erbschaftssteuererleichterung?”
Als du deine Wohnung geerbt hast, deine eigenen haben, Sie zahlen die Steuer abzüglich der sogenannten. steuerfreier Betrag, Dies gilt für alle Erben oder Begabten, und Sie können sie jederzeit verkaufen. Wenn Sie bisher noch keine Wohnung oder kein Haus hatten, Sie haben Anspruch auf eine zusätzliche Befreiung von der Erbschaftssteuer, d.h.. Abzüge vom Wert der Abnahme um einen Betrag, der dem Wert entspricht 110 m2 der wohnfläche, unter der Voraussetzung, dass du wenigstens darin leben wirst 5 Jahre. Bei einem vorzeitigen Verkauf geht diese Konzession verloren. Sie können es jedoch behalten, wenn Sie das Geld aus dem Verkauf für den Kauf einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses oder für die Erteilung einer Baugenehmigung verwenden.