“Wenn ich früher als im Krankheitsurlaub zur Arbeit zurückkehre, habe ich Anspruch auf die volle Vergütung für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage?? Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln diese Angelegenheiten??”
Es gibt keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Es ergibt sich aus den allgemeinen Vergütungsbestimmungen, dass der Mitarbeiter früher mit der Arbeit beginnt, sollte 100% bekommen. Gehalt (Arbeitsgesetzbuch Art. 92).